Herbstzeit bringt oft faszinierende Farben, aber auch eine Herausforderung für alle Autofahrerinnen und Autofahrer: Nebel. Dieses plötzlich auftretende Wetterphänomen ist tückisch und erfordert höchste Aufmerksamkeit und Vorsicht. Um sicher durch die dunkle und neblige Jahreszeit zu kommen, hat der ADAC wichtige Hinweise zusammengestellt, die jeder kennen sollte.
Sichtbarkeit ist das A und O
Die oberste Regel bei Nebel, besonders im Herbst, lautet: Abstand vergrößern, Geschwindigkeit reduzieren und das Licht einschalten. Doch wann genau gilt welche Regelung? Eine erhebliche Sichtbehinderung, die zum Einschalten des Abblendlichts verpflichtet, liegt laut Rechtsprechung vor, wenn auf Autobahnen die Sicht unter 150 Meter beträgt. Auf Landstraßen außerorts ist die Grenze bei etwa 100 Metern, innerorts bei ca. 60 Metern.
Der richtige Einsatz von Licht
Um die eigene Sicht zu verbessern, ist der Nebelscheinwerfer ein nützliches Hilfsmittel. Er streut das Licht flach über die Straße und sorgt so für bessere Ausleuchtung. Er darf bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen eingesetzt werden. Verbessern sich die Sichtverhältnisse, sollte man jedoch umgehend wieder auf Abblendlicht umschalten.
Besonders wichtig: Das Tagfahrlicht, das viele moderne Autos automatisch einschalten, reicht bei Nebel oft nicht aus. Es ist nur vorn aktiv und die oft träge Lichtautomatik reagiert nicht immer schnell genug auf die schlechten Sichtverhältnisse. Daher rät der ADAC, auch tagsüber manuell das Abblendlicht einzuschalten. Damit werden auch die Rückleuchten aktiviert, was die Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeugs enorm erhöht. Auf das Fernlicht sollte bei Nebel verzichtet werden, da es die Sicht noch verschlechtert. Zudem blendet Tagfahrlicht bei Nebel stärker als Abblendlicht.
Die 50-Meter-Regel für die Nebelschlussleuchte
Die Nebelschlussleuchte dient als Warnsignal für den nachfolgenden Verkehr und darf nur unter einer sehr strengen Bedingung aktiviert werden: Die Sichtweite muss weniger als 50 Meter betragen. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, muss die Leuchte sofort wieder ausgeschaltet werden, um eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Wer die Nebelschlussleuchte bei Sichtweiten über 50 Metern nutzt, riskiert ein Verwarngeld von 20 Euro. Es gibt übrigens keine generelle Pflicht, Nebelscheinwerfer oder Nebelschlussleuchten einzuschalten, sondern nur die Berechtigung unter den genannten Bedingungen.
Angepasste Geschwindigkeit und Abstand
Eine sichere Fahrt ist untrennbar mit der Anpassung von Geschwindigkeit und Abstand verbunden. Eine Faustregel besagt, dass der Mindestabstand in Metern mindestens der halben Geschwindigkeit in Kilometern pro Stunde entsprechen sollte (halber Tacho). Bei Nebel gilt jedoch: Der Abstand sollte der Geschwindigkeit in km/h entsprechen! Bei 50 km/h also mindestens 50 Meter Abstand.
Generell gilt: Fahren Sie nur so schnell, dass Sie innerhalb der einsehbaren Strecke anhalten können. Und entscheidend: Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter, ist die Höchstgeschwindigkeit gesetzlich auf 50 km/h begrenzt. Nur in diesem Fall ist der Einsatz der Nebelschlussleuchte erlaubt.
Bleiben Sie aufmerksam und nutzen Sie die genannten Tipps, um sicher durch den Herbst zu navigieren. Klare Sicht, auch im dichten Nebel, hat immer oberste Priorität.