Wer schon mal früh morgens an einer Raststätte angehalten hat, nur um eine Schweizer Vignette zu kaufen – oft nach endlosem Anstehen oder gar bei geschlossener Kasse – kennt das Problem. Die gute Nachricht: Das gehört der Vergangenheit an. Seit einigen Jahren lässt sich die Schweizer Maut digital erwerben, ganz ohne Pickerl auf der Windschutzscheibe. Klingt praktisch, ist es auch. Allerdings gibt’s da draußen jede Menge Scam-Seiten, die einem das Geld aus der Tasche ziehen wollen. Dieser Beitrag zeigt Schritt für Schritt, wie der Kauf der E-Vignette für die Schweiz wirklich funktioniert und worauf man achten sollte.
Achtung vor gefälschten Angeboten: Nur diese Seite ist offiziell
Gleich vorweg das Wichtigste: Die einzige offizielle Verkaufsseite für die digitale Schweizer Vignette ist das sogenannte Via Portal unter https://via.admin.ch/shop/dashboard. Wer auf anderen Seiten landet und plötzlich Extra-Gebühren zahlen soll oder Ausweiskopien hochladen muss – Finger weg. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit warnt ausdrücklich vor solchen Betrugsmaschen. Die echte E-Vignette kostet 40 Schweizer Franken, nicht mehr und auch nicht weniger. Sie ist ab Kauf immer bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig.
So kauft man die E-Vignette für die Schweiz in wenigen, einfachen Schritten
Der Kaufprozess selbst ist denkbar unkompliziert und funktioniert am Computer, Tablet oder Smartphone gleichermaßen. Nach dem Klick auf den Link oben wählt man die oberste Option „E-Vignette 2026, CHF 40.- für Autobahnen/Autostrassen“. Im nächsten Schritt gibt man an, ob es sich um ein Motorfahrzeug, einen Anhänger oder ein Motorrad handelt, wählt das Zulassungsland (vermutlich Deutschland) und trägt dann das Kennzeichen ein.
Hier ist wichtig zu beachten: Nach dem Ort oder Landkreis muss ein Bindestrich gesetzt werden, also zum Beispiel UL-AB1234 oder M-AB007. Ohne diesen Bindestrich meckert das Portal. Dann fragt das System, ob der Kauf öffentlich einsehbar sein soll – das macht Sinn, wenn man ein Auto teilt oder einfach selbst später nochmal nachprüfen möchte, ob alles geklappt hat.
Bezahlung der digitalen Schweizer e-Vignette
Sobald alles im Warenkorb liegt (wer auch einen Anhänger hat, kann beide Vignetten nacheinander in den Warenkorb legen und auf einmal kaufen), kann man seine E-Mail-Adresse eintragen. Dies ist zwar optional, aber wer will schon ohne Kaufbestätigung dastehen? Bei der Bezahlung stehen ApplePay, GooglePay, die üblichen Kreditkarten wie MasterCard, Visa oder AmericanExpress sowie schweizspezifische Optionen wie TWINIT oder PostFinance Pay zur Verfügung.
Und das war’s. Kein Anstehen, kein Pickerl-Aufkleben, kein Stress. Die E-Vignette gilt ab Kaufdatum und läuft – genau wie die Klebevariante – vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Warum sich die digitale Vignette lohnt
Abgesehen davon, dass man sich den Umweg über die Raststätte spart: Die Daten werden in der Schweiz gespeichert, und die Polizei kann bei Kontrollen direkt im System nachsehen, ob alles seine Richtigkeit hat. Kein zerknittertes Pickerl mehr, das bei der Kontrolle nicht zu entziffern ist. Wer noch unsicher ist, findet auf dem offiziellen YouTube-Kanal des BAZG ein ausführliches Anleitungsvideo.
Für alle, die demnächst staufrei nach Italien unterwegs sind oder einen Trip in die Schweiz planen: Die E-Vignette macht die Vorbereitung definitiv entspannter. Einfach online kaufen, Kennzeichen eingeben, bezahlen – fertig. Gute Fahrt, und schönen Urlaub!
Falls man sich dennoch mit dem Ablauf des Kaufprozesses für die digitale Schweizer Vignette unsicher ist, gibt es auch dieses offizielle Video des Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit zur Anleitung: https://youtu.be/TdNx3tNX8kA?si=xERCGWc_77UuB8aV
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Schweizer E-Vignette
Wo kauft man die Schweizer E-Vignette sicher und offiziell?
Die einzige offizielle Verkaufsseite für die digitale Schweizer Vignette ist das Via Portal des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit unter https://via.admin.ch/shop/dashboard. Alle anderen Seiten, die höhere Preise verlangen oder zusätzliche Gebühren berechnen, sind nicht offiziell und sollten gemieden werden. Die E-Vignette kostet regulär 40 Schweizer Franken und erfordert keinerlei Ausweiskopien oder sonstige persönliche Dokumente.
Wie lange ist die E-Vignette für die Schweiz gültig und ab wann kann man sie nutzen?
Die E-Vignette gilt ab dem Kaufdatum und hat die gleiche Gültigkeitsdauer wie die klassische Klebevignette: vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Wer also beispielsweise im Januar 2026 eine E-Vignette kauft, kann diese bis Ende Januar 2027 nutzen. Die Gültigkeit beginnt sofort nach erfolgreichem Kaufabschluss, man muss also nicht auf einen Versand oder eine Freischaltung warten.
Braucht man für einen Anhänger eine separate E-Vignette?
Ja, Anhänger benötigen in der Schweiz eine eigene Vignette. Beim Kauf über das Via Portal kann man problemlos mehrere E-Vignetten gleichzeitig in den Warenkorb legen – also eine für das Zugfahrzeug und eine für den Anhänger. Der Prozess ist identisch, man wiederholt einfach die Schritte und gibt jeweils das entsprechende Kennzeichen ein. Beide Vignetten können dann gemeinsam bezahlt werden.
Welche Zahlungsmethoden werden beim Kauf der E-Vignette akzeptiert?
Das Via Portal akzeptiert ApplePay, GooglePay (über die dort hinterlegten Zahlungsmittel wie PayPal oder Bankkarten), die gängigen Kreditkarten MasterCard, Visa und AmericanExpress sowie die schweizspezifischen Dienste TWINIT und PostFinance Pay. Wer keine Kreditkarte besitzt, kann also problemlos über ApplePay oder GooglePay mit seiner normalen Bankkarte bezahlen.
Kann man nachträglich prüfen, ob die E-Vignette gültig ist?
Ja, wenn man beim Kauf die Option „öffentlich einsehbar“ aktiviert hat, kann man selbst oder auch andere Personen (zum Beispiel bei Carsharing) jederzeit online überprüfen, ob für das Kennzeichen eine gültige E-Vignette vorhanden ist. Diese Einstellung lässt sich nachträglich unter „Tickets“ ändern, sofern der Browser-Verlauf nicht gelöscht wurde. Das BAZG und die Polizei können die Gültigkeit nur im Rahmen einer Verkehrskontrolle direkt auf der Straße prüfen und erteilen keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte.

